Dienstag, 27. November 2012

Meldung zur Grunderwerbssteuer

Nach Erwerb eines Kleingartens hat der neue Unterpächter dies anzuzeigen. Für die Erhebung der Grunderwerbsteuer ist das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zuständig.
Bis zu einem Betrag von ca. EUR 1.100,-- wird nach derzeitigen Richtlinien keine Grunderwerbsteuer anfallen - die Meldung muss aber trotzdem gemacht werden.

Was fällt jedenfalls unter diesen Betrag:
Der Verkaufswert des Gartenhauses und der Zubauten mit dem Stromanschluss (!!).

Nicht darunter fallen der Pachtgrund und sämtliche Bepflanzung.

Details dazu und das Meldeformular (Gre1) findest du hier.