Freitag, 28. Juni 2013

Hochwasserkosten von der Steuer absetzen

Hochwasseropfer können die Aufwendungen für die Beseitigung des Schadens ohne Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastungen in der Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) für das Jahr 2013 geltend machen. Dabei sind jedoch etwaige Versicherungsverütungen zu berücksichtigen.

Genauers hier (zum Infoblatt)