Mittwoch, 10. September 2014

Neue Bebauungsvorschriften der Stadtgemeinde Mautern

Auf Grund der neuen Bebauungsvorschriften der Stadtgemeinde Mautern mussten auch unsere Bestimmungen (Gartenordnung  § 6) angepasst werden.

Künftige Bauvorhaben (Errichtung einer Gartenhütte) sind mit Plan bei der Stadtgemeinde einzureichen. Erst nach Prüfung durch die Baubehörde auf Einhaltung der Bestimmungen wird die Bewilligung zur Errichtung erteilt.


Zur Gartenordnung (Stand: Sept 2014)